Beim Ferienguthaben kann jedem Mitarbeiter ein Ferienkontingent hinzugefügt werden. Das Guthaben wird jeweils für ein Kalenderjahr definiert. Mit dem Verfallsdatum kann angegeben werden bis wann die Ferien verfallen. Der Mitarbeiter kann dadurch nach diesem Verfallsdatum keine Ferien dieses Guthabens mehr verwenden.
Das Feriensaldo zeigt an wie viel Ferien der Mitarbeiter im Moment noch hat. Die Überträge von den letzten Jahren werden mit einbezogen, solange diese nicht verfallen sind.
Die Ferienart wird lediglich zur Unterscheidung vom Dienstaltersgeschenk gemacht. Es kommt jedoch nicht drauf an wie diese erfasst werden. Beide Arten werden gleich behandelt.

Achtung, wichtiger Hinweis bezüglich Verfallsdatum:
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Ferien bis zum jeweiligen Verfallsdatum beziehen. Wenn also der 31.03. als Verfallsdatum hinterlegt ist, müssen Sie Ihren Urlaub vor dem 31.03. beziehen.
Am Tag des Verfalls also am 31.03. ist das Guthaben bereits verfallen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit einen bereits bezogenen Tag, welcher beispielsweise auf Gleitzeit erfasst wurde, auf Ferien zu ändern. Dies geht selbstverständlich aber nur in Absprache mit Ihrem Vorgesetzten und für Einträge, welche noch nicht definitiv resp. abgeschlossen (= dunkelblau) sind.
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